Hinweisgebersystem

Unser Landsitz soll ein Ort des Miteinanders sein – wir möchten eine sichere und angenehme Atmosphäre für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen.

Das Hinweisgebersystem spielt hierbei eine entscheidende Rolle – seit ende 2023 verpflichtend durch das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern eingeführt – unterstützt es uns bei der Aufdeckung von Missständen und Fehlverhalten innerhalb unseres Unternehmens.

Durch die Schaffung einer sicheren und geregelten Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörigen und auch allen anderen Personengruppen zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder ethischen Standards trägt das System dazu bei, potenzielle Risiken und Fehlverhalten frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren.

Um ihren Hinweis mitzuteilen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

1. E-Mail
Sie können ihren Hinweis per E-Mail an folgende Adresse richten: hinweisgeber@landsitz-elfershausen.de

2. Postalisch
Sie können uns Ihren Hinweis auch postalisch zukommen lassen.
Bitte geben Sie hierfür folgende Adresse als Empfänger an:

Landsitz Elfershausen Wohnpflege gemeinnützige GmbH
– Hinweisgeberstelle –
34323 Malsfeld
Deutschland

3. Persönlich
Wir nehmen Ihren Hinweis auch gerne persönlich entgegen. Diese können nach vorheriger Terminvereinbarung in einem persönlichen Gespräch gegenüber unseres Geschäftsführers abgegeben werden. Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung entweder postalisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Die Postanschrift finden Sie einen Absatz weiter oben unter Punkt 2 – die E-Mail Adresse zwei Absätze weiter oben unter Punkt 1 – E-Mail.