Besucher sind gerne gesehen und herzlich Willkommen bei uns im Landsitz!
Aktuell gelten folgende Besuchsregelungen:
Es gilt Maskenpflicht in unserem Haus für Besucher, Lieferanten und Dritte ide nicht im Unternehmen arbeiten!
Verpflichtend ist eine FFP2-Maske über Mund und Nase zu tragen.
Bitte melden Sie sich einen Tag vorher an, bevor Sie zu Besuch kommen möchten.
Besuchsverbot besteht für folgende Personen:
Wenn Sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID – 19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durchchronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinn, aufweisen, oder solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
Besuche sind bis zu einer abweichenden Entscheidung des Gesundheitsamtes nicht mehr gestattet, wenn in der Einrichtung ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Es besteht dann auch nicht die Möglichkeit den Bewohner oder die Bewohnerin in der Einrichtung abzuholen.
Bei Fragen können Sie sich, jederzeit an UNS wenden!